Widerrufsbelehrung

Gemäß §18 BGBl. I Nr. 33/2014 Inkrafttretungsdatum 13.06.2014 entfällt die Wiederrufsbelehrung aufgrund von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Außerdem Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.